Donnerstag, 29. März 2012

Verfassungsänderung: Seltsames Verhalten der Parteien

Still und heimlich kam eine Grundgesetzänderung auf die Tagesordnung des Bundestages, die im Netz für Wirbel sorgte. MdB Volker Beck dementierte online, dass es nur darum gehe, nicht zur Wahl zugelassenen Parteien eine Beschwerdemöglichkeit vor dem Verfassungsgericht zu geben. Der Fall zeigt: Das Misstrauen gegenüber der Politik sitzt tief.

Die Änderung betrifft Artikel 93, in dem die Verfahrensarten des Bundesverfassungsgerichts geregelt sind. Die Nachrichtenseite Radio Utopie meldete gestern zuerst den Gesetzesvorschlag, der vom Innenausschuss für die morgige Sitzung ins Parlament eingebracht wurde.

Die Gesetzesinitiative ging von CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN aus und sollte am Freitagvormittag als dritter von fünf Punkten besprochen werden. Mittlerweile ruderte man aber von dem Vorhaben zurück, da laut Pressesprecherin der Bundespressestelle weitere Besprechungen notwendig seien, wie die Deutschen Mittelstands Nachrichten melden. 

Die Deutschen Mittelstands Nachrichten weiter:
"Aus Kreisen von Verfassungsrechtlern haben die Deutschen Mittelstands Nachrichten erfahren, dass es bei den Parteien CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Bestrebungen gibt, den Gang ans Karlsruher Bundesverfassungsgericht für Privatpersonen zu erschweren. Offiziell, um die Überlastung des Gerichts einzudämmen. Angeblich wenden sich mittlerweile zu viele Bürger an das Gericht – und dieses könne die Überlastung nicht mehr bewältigen. Ob die neue restriktive Politik mit möglichen Klagen gegen den Rettungsschirm ESM zusammenhängt, wollte am Donnerstag in Berlin niemand bestätigen. Von der Regierung ist bisher dazu nichts veröffentlicht worden."
Nach dem Bekanntwerden wurde auf der Webseite des Bundestags der entsprechende Vermerk aus der Tagesordnung gestrichen:


Im Netz sorgte der Gesetzesvorschlag für Aufregung. Volker Beck dementierte daraufhin heute Nachmittag via Facebook und Twitter die Spekulationen über den Antrag:


Die Angaben von Beck und der von den Deutschen Mittelstands Nachrichten befragten Verfassungsrechtlern widersprechen sich. Doch beide Seiten könnten richtig liegen: Offenbar will man von politischer Seite eine Mutwillensgebühr von 5000 Euro einführen, um aussichtslose Klagen bereits im Vorraus abzublocken. Laut RP Online will man damit die gegenwärtige Flut von Verfassungsbeschwerden eindämmen, allein 2011 waren es 6100.

Trotzdem bleibt das Vorgehen der Parteien - ein unübliches Prozedere und der Rückzug des Antrags nach Bekanntwerden - seltsam. Was wirklich dahinter steckt, wird sich erst noch zeigen müssen.


Quellen:

Bundestag.de: Neue Tagesordnung

Deutsche Mittelstands Nachrichten: Ursprüngliche Tagesordnung

Deutsche Mittelstands Nachrichten: Heimliche Grundgesetz-Änderung: Bürger soll nicht mehr in Karlsruhe klagen können

Radio Utopie: Antrag auf Verfassungsänderung im Bundestag

RP Online: Karlsruhe will mit Gebühr Querulanten abschrecken

3 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Wer laufend die Verfassung, oh sory, haben wir ja nicht als besetztes Land auf einem Teile Deutschlands, der muss sich nicht wundern!

Die Politiker hierzulande sind die wahrscheinlich größten Verbrecher im Universum direkt nach den Gangstern in Brüssel!

Anonym hat gesagt…

http://www.radio-utopie.de/2012/03/29/antrag-auf-verfassungsanderung-im-bundestag/

"...Einen Grund für das ominöse Prozedere der versuchten Verfassungsänderung durch fast alle Fraktionen des Bundestages nannte Beck nicht. Ebenso wenig für die plötzliche Absetzung des Antrags nach dessen Bekanntwerden..."

Eric hat gesagt…

Hier noch ein interessanter Bericht von Ik News. Der Autor hat heute über 50 Anrufe getätigt, um mehr über den Antrag zu erfahren, jedoch wollte man ihm nicht so Recht Auskunft geben.

http://iknews.de/2012/03/29/anderung-des-grundgesetzes-paragraf-93-blinde-kuh-im-bundestag/