Freitag, 9. März 2012

Staatsstreich: NATO und UN über US-Verfassung

Der amerikanische Verteidigungsminister Leon Panetta und General Martin Dempsey sagten am Mittwoch in einer Senatsausschussanhörung aus, dass für internationale Einsätze die Macht über das US-Militär bei NATO und UN lägen. Eine weitere Episode im weltweiten Abbau der Bürgerrechte und der Missachtung der nationalstaatlichen Verfassungen.

Hier zuerst das Video:


Die beiden Herrn wollen dem amerikanischen Kongress, einer demokratisch legitimierten Institution, ihre verfassungsmäßige Kompetenz absprechen, über einen Krieg gegen Syrien zu entscheiden. Sie sehen sogar supranationalen Organisationen wie der NATO und der UN als legitime Halter dieser Kompetenzen.

An dieser Stelle sei auf den achten Abschnitt der amerikanischen Verfassung verwiesen, wo es heißt: "Der Kongress hat das Recht: (...) Krieg zu erklären". Dieses Verhalten ist nicht neu - man denke nur an den Libyenkrieg - doch dass es vor laufenden Kameras in aller Öffentlichkeit geschieht, ist erschreckend.

Es ist nicht einzige Fall, bei dem die amerikanische Verfassung mit Füßen getreten wird. Am 31. Dezember 2011 unterschrieb Obama den National Defense Authorization Act (NDAA), der das Militär dazu ermächtigt, US-Bürger auf der ganzen Welt ohne Prozess zu inhaftieren. Es reicht, dass eine Person im Verdacht steht, eine Gefahr für die nationale Sicherheit zu sein, um sie an einem geheimen Ort zeitlich unbegrenzt einzusperren. Der NDAA hebelt das Grundecht auf einen Geschworenenprozess aus, dass im fünften Zusatzartikel der US-Verfassung garantiert ist.

Dort heißt es:
"Niemand darf wegen eines Kapitalverbrechens oder eines sonstigen schimpflichen Verbrechens zur Verantwortung gezogen werden, es sei denn auf Grund eines Antrages oder einer Anklage durch ein Großes Geschworenengericht. (...) Niemand darf in einem Strafverfahren (...) des Lebens, der Freiheit oder des Eigentums ohne vorheriges ordentliches Gerichtsverfahren nach Recht und Gesetz beraubt werden.(...)"
Genauso der sechste Zusatzartikel:
"In allen Strafverfahren hat der Angeklagte Anspruch auf einen unverzüglichen und öffentlichen Prozess vor einem unparteiischen Geschworenengericht desjenigen Staates und Bezirks, in welchem die Straftat begangen wurde, wobei der zuständige Bezirk vorher auf gesetzlichem Wege zu ermitteln ist. Er hat weiterhin Anspruch darauf, über die Art und Gründe der Anklage unterrichtet und den Belastungszeugen gegenübergestellt zu werden, sowie auf Zwangsvorladung von Entlastungszeugen und einen Rechtsbeistand zu seiner Verteidigung."
Das nächste Beispiel wäre ACTA, bei dem zugunsten von Urheberrechten die Meinungsfreiheit im Internet beschnitten wird und so für den Staat riesige Spielräume zur Überwachung entstehen. Wer sich mit ACTA nicht genau auskennt, dem sei dieses Video empfohlen:


Amnesty International sagt, „dass das Abkommen wegen seines Inhalts, der dort verankerten Verfahren und Institutionen negative Auswirkungen auf mehrere Menschenrechte hat, insbesondere das Recht auf ein angemessenes Verfahren, das Recht auf Achtung des Privatlebens, die Informationsfreiheit, Meinungsfreiheit und das Recht auf Zugang zu lebenswichtigen Medikamenten.“

Aktuell versucht in Großbritannien die Regierung ein Anti-Terror-Gesetz zu verabschieden, dass die Überwachung sämtlicher öffentlicher Kommunikation ermöglicht. Das schließt E-Mails, Handynachrichten, Telefonanrufe und sozialen Medien wie Facebook mit ein. Schon jetzt ist Großbritannien die am stärksten überwachte Gesellschaft weltweit mit über zwei Millionen Kameras.

In den USA hat derweil gestern der Republikaner Walter Jones eine Resolution in den Kongress eingebracht, laut der Obama sich eines Amtsenthebungsverfahrens stellen müsste, sollte er ohne die Erlaubnis des Kongresses einen Krieg mit Syrien beginnen. Die Chancen auf eine Verabschiedung sind jedoch als äußerst gering anzusehen.



Quellen:

Amnesty International: EU darf ACTA nicht unterzeichnen

International Business Times: Obama unterschreibt den NDAA

Russia Today: Britons fund own Orwellian future?

Walter Jones: H. CON. Resolution 107

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